Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Mimameid Emsland UND HAUSORDNUNG inkl. Reitbetrieb
Vermieterin / Betreiberin: Sarah Elmer und Mirco Moser, Zur Wanderreitstation 10, 49757 Vrees
Gästebetrieb / Camping
1. Anreise / Abreise:
Am Anreisetag ist der Bezug des Objektes ab 16.00 Uhr möglich, die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Die An- und Abreisezeit für Gäste unserer Campingplätze (nicht die Campinghütte) ist 12.00Uhr. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden:
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind gegen Gebühr im Erdgeschoss erlaubt. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.
3. Bezahlung:
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der ersten Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. 50% der Buchungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt.
Im Falle einer kurzfristigen Buchung, in welcher die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden kann, muss der Betrag vor Reiseantritt überwiesen, oder am Ankunftstag bar bezahlt werden.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Separate Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall, Stromkosten und Endreinigung werden nicht erhoben und sind im Übernachtungspreis inbegriffen.
4. Rücktritt:
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn in der Höhe von 20%
vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist 90% des Gesamtpreises zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Bei erfolgreicher Neuvermietung zu den gleichen Bedingungen (Anzahl und Tage) werden die kompletten Kosten zurückerstattet. Erfolgt eine Neubuchung mit geringerem Gesamtbetrag, so wird Ihnen lediglich dieser vergütet.
5. Reiseschutzversicherung:
Die bei uns gebuchten Leistungen beinhalten keine Reiserücktrittskostenversicherung oder ähnliche Versicherungsleistungen. Da bei Rücktritt des Gastes, Umbuchungen oder Stornierungen die in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Kosten anfallen, empfehlen wir dem Gast den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Bitte beachtet Sie dabei, dass hier bei allen uns bekannten Anbietern nur der "Ausfall" des Menschen, nie der des Pferdes versichert wird.
6. Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies spätestens bei der Endabnahme bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist getrennt in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern und das Objekt besenrein zu verlassen. Sollte das Mietobjekt nicht entsprechend verlassen werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro erhoben, welche am Abreisetag bar zu bezahlen ist.
Die Vermietung der Unterkünfte erfolgt nur an volljährige Personen.
Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
7. Pferde
Die Pferde müssen haftpflichtversichert und seuchenfrei sein sowie aus einem seuchenfreien Betrieb kommen. Es dürfen nur Tiere anreisen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Gastes ein Tierarzt zu Rate gezogen werden. Die Halter haften in allen Fällen für ihre Pferde.
Der Equidenpass ist mitzuführen.
8. Datenschutz:
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
9. Haftung:
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
10. Haftung für Wegstrecken:
Die von uns empfohlenen Wegstrecken, sei es per GPS oder auf der Karte, stellen lediglich eine Empfehlung dar. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle von Pferd und Mensch oder Unwegsamkeiten, welche auf Ausritten entstehen. Wir haben die Strecken nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet, können jedoch nicht für eine dauerhafte Benutzbarkeit oder gefahrlose Beschaffenheit garantieren oder haften. Das Gleiche gilt für Wegsperrungen oder eingeschränkte Nutzung durch Naturereignisse oder forstwirtschaftliche Nutzung.
11. Schlussbestimmungen:
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.


